diestadtredaktion
Montag, 26. Oktober 2026

Meinung

Demokratie, top-secret!

Wie viel Dunkelheit erträgt Demokratie?

Hubertus Anonymus 25. Oktober 2026

“Democracy Dies in Darkness” – Slogan The Washington Post1​

Klatsch und Tratsch sind essenziell. Klatsch und Tratsch sind Macht. In einer Oberstufenklasse, sagen wir der 7B, wird mit größtem Elan darüber diskutiert, dass Otto vergangenen Freitag mit Marianne geschmust hat, obwohl er doch erst letzte Woche Anna eine Blume geschenkt hatte. Was für ein Skandal! Sogar der Mathematikprofessor hat bereits davon erfahren.

Doch wer hat es wem erzählt? Wer hat Otto und Marianne überhaupt beim Schmusen gesehen? Und wer hat Anna schließlich die tragische Nachricht überbracht? Das weiß niemand so genau. Niemand möchte als Tratschtante gelten, aber erstaunlicherweise sind immer alle bestens informiert. Offiziell sind sich alle einig, dass Gerüchteverbreitung etwas Verwerfliches ist. Inoffiziell verfügt beinahe jeder über sein eigenes kleines Nachrichtennetzwerk.

Nur Hannes nicht, Hannes ist nie up-to-date. Hannes erfährt erst, was passiert ist, wenn alle anderen längst darüber sprechen. Ein Staat ohne Geheimdienste ist wie Hannes.

Während andere längst wissen, was sich letztes Wochenende abgespielt hat, erfährt er erst davon, wenn es ohnehin kein Geheimnis mehr ist. In der Oberstufe ist das unangenehm. In der internationalen Politik kann ein solcher Informationsnachteil fatale Konsequenzen haben. Auch wenn staatliche Nachrichtendienste im Gegensatz zum Schulhof-Tratsch auf verifizierten Fakten basieren sollten, bleibt das Prinzip dasselbe: Informationsvorsprung bedeutet Handlungsfähigkeit. Demokratien benötigen daher, genauso wie andere Staatsformen, Geheimdienste. Informationsermittlung wird gebraucht, um Bedrohungen zu erkennen sowie politische oder wirtschaftliche Entwicklungen einzuschätzen.

Wie weit dürfen sie bei dieser Informationsbeschaffung gehen? Dürfen sie ihr Wissen nur zur eigenen Sicherheit nutzen oder auch, um politische Entwicklungen im Ausland gezielt zu beeinflussen? Und wie viel davon muss eine demokratische Öffentlichkeit erfahren?

Geheimdienste sind staatliche Institutionen, auch in Demokratien, und handeln im Auftrag legitimer Regierungen. Damit schafft sich der Staat selbst Organisationen deren Erfolg auf dem Prinzip der Geheimhaltung beruht. Auch wenn dies nicht zwingend undemokratisch ist, schafft es Nährboden für Handlungen, die im Verborgenen liegen und sich vor der Öffentlichkeit oft kaum oder gar nicht rechtfertigen lassen. 2​

Wie viel darf ein Staat wissen?

Das Schützen von Informanten sowie die Sicherung von vertraulichen Erkenntnissen sind essenziell. Von Demokratien wird nicht verlangt, jede Entscheidung vor laufender Kamera zu treffen, jedoch folgt aus der Notwendigkeit der Informationsbeschaffung kein unlimitiertes Recht zur Überwachung der Bürger.

An dieser Stelle möchte ich gerne den Edward-Snowden-Fall ansprechen. Die 2013 enthüllten Dokumente deckten das Ausmaß der weltweiten Massenüberwachung durch US-amerikanische und verbündete Geheimdienste – allen voran die NSA – auf. Dies löste ein politisches Beben aus, welches bis heute nachhallt. Was der US-Geheimdienst NSA unter dem Vorwand der Terrorabwehr sammelte, betraf längst nicht mehr nur Verdächtige. Es betraf jeden – entschuldigen Sie meine Ausdrucksweise – 0815 Menschen wie Sie und mich. Wie wenig dieser Eingriff in die Privatsphäre tatsächlich nutzte, belegte nur ein Jahr später das unabhängige US-Aufsichtsgremium Privacy and Civil Liberties Oversight Board: Das millionenfache Erfassen von Telefonverbindungsdaten hatte nicht einen einzigen Terroranschlag verhindert.3​ Großartig!4​

Hiermit stellte sich eine ungemütliche Frage: Wie weit darf ein Staat in die Privatsphäre seiner Bürger eingreifen, wenn der zusätzliche Sicherheitsgewinn ungewiss ist? Die allgemein bekannte Antwort ist, dass Sicherheit nunmal ihren Preis habe, wodurch sich die Beweislast verschiebt: Der Bürger solle nun erklären, wieso seine Privatsphäre schützenswert sei, nicht der Staat wieso er in diese eingreifen dürfe. Das bedeutet nicht, dass umfangreiche nachrichtendienstliche Überwachung grundsätzlich unzulässig ist. Es bedeutet, dass ihre Reichweite und Verhältnismäßigkeit überprüfbar sein sollten.

Wissen ist Silber, Handeln ist Gold?

Noch komplizierter wird die Diskussion, sobald die Frage nicht mehr lautet, wie oder wann Geheimdienste in Demokratien Informationen sammeln sollten, sondern ob diese Informationen zur Beeinflussung nationaler und internationaler Geschehnisse verwendet werden dürfen. Sehen wir uns nochmal die 7B an: Es ist eine Sache, herauszufinden, dass Otto mit Marianne geschmust hat. Es wäre jedoch eine ganz andere, diese Information gezielt für einen persönlichen Vorteil oder zur Manipulation der Klassengemeinschaft zu missbrauchen.

Selbstverständlich ist in der internationalen Politik dieser Unterschied etwas weitreichender. Wirft man einen Blick auf das amerikanische Recht, so sieht man eine klare Unterscheidung zwischen nachrichtendienstlicher Informationsbeschaffung und sogenannten covert actions. Covert actions haben die Aufgabe, politische oder militärische Verhältnisse im Ausland zu beeinflussen. Vorzugsweise ohne öffentliche amerikanische Urheberschaft. 5​

Wagen wir eine kurze Zeitreise ins 20. Jahrhundert, in das Jahr 1953: Washington und London unterstützten den Putsch gegen den iranischen Premierminister Mohammad Mossadegh, um die Macht des Schahs zu sichern. Das Ziel wurde erreicht, doch der Preis war hoch: Die autoritäre Herrschaft des Schahs, gestützt von den USA, heizte den Widerstand in der Bevölkerung erst recht an. Dieser Eingriff war zwar keineswegs der einzige Grund für die spätere Islamische Revolution von 1979, hinterließ jedoch ein tiefes, traumatisches Misstrauen gegenüber den USA. Ein Misstrauen, das die bilateralen Beziehungen bis heute prägt. 6​

Man stößt hier auf ein grundlegendes Problem: Operativer Erfolg bedeutet bedauerlicherweise nicht zugleich außenpolitischen Erfolg. Kurzfristige Beseitigung unerwünschter politischer Akteure oder das Verhindern ungünstiger Entwicklungen können langfristig Probleme verursachen, Feindseligkeiten verstärken oder die Legitimität demokratischer Staaten untergraben. Es wäre zu einfach, daraus ein allgemeines Verbot verdeckter Operationen abzuleiten. Ein befürwortendes Argument wäre, dass sobald Diplomatie scheitert, offizielle Intervention und Einmischung jedoch unangemessen erscheint, solche Maßnahmen einen guten Mittelweg bieten würden. Dieser Punkt ist durchaus valide. Verdeckte Operationen mögen zwar Ressourcen sparen und den direkten militärischen Schlagabtausch umgehen, legitim oder politisch geschickt macht sie das allerdings noch lange nicht.

Edle Motive, starke Interessen

Sobald Demokratien ihre Geheimdienste nicht mehr zum Schutz der Sicherheit, sondern im Sinne außenpolitischer Interessen einsetzen, wird die Debatte besonders heikel – und spannend.

Dass nationale Interessen und demokratische Werte miteinander vereinbar sein können, steht prinzipiell außer Frage. Ein Staat kann beispielsweise oppositionelle Bewegungen unterstützen, weil er deren Forderungen nach politischen Freiheitsrechten teilt, und gleichzeitig hoffen, dass eine zukünftige Regierung seinen strategischen Interessen entgegenkommt. Das Problem entsteht allerdings, sobald diese Interessen mit grundlegenden Prinzipien kollidieren. Eine Demokratie verpflichtet sich, demokratische Prinzipien zu schützen. Der Unterschied zwischen der Beobachtung politischer Entwicklungen oder offizieller Unterstützung demokratischer Institutionen und gezielter Einflussnahme oder Ausschaltung politischer Gegner ist wesentlich.

Am 10. Juli 1985 verübten Agenten des französischen Geheimdienstes DGSE einen Sprengstoffanschlag auf das Greenpeace-Schiff Rainbow Warrior im Hafen von Auckland, Neuseeland. Das Schiff, das gegen französische Atomtests im Pazifik protestieren sollte, wurde durch zwei Explosionen versenkt. Der Fotograf Fernando Pereira verlor bei dem Anschlag sein Leben. Die französischen Agenten handelten nicht im Alleingang. Der damalige Premierminister Laurent Fabius erklärte, dass es sich um einen Befehl gehandelt hatte. Ergo hatte ein demokratischer Staat Geheimdienstmittel eingesetzt, um Proteste gegen seine eigene Politik zu verhindern. Eine Demokratie, welche sich durch ihre Staatsform offiziell zu Meinungsfreiheit und rechtsstaatlichen Grundsätzen bekennt, ließ in diesem Fall eine Protestaktion mit Gewalt bekämpfen. Aus der Perspektive französischer Entscheidungsträger war das Ziel dieser Aktion die Sicherung französischer Interessen.7​

Dazu kommt das Problem, das nationale Interessen keine objektiv feststehenden Größen sind. Sie werden politisch definiert und gewichtet und oft durch Regierungswechsel verändert. Was eine Regierung als notwendige Verteidigung nationaler Interessen betrachtet, kann eine andere als unverhältnismäßigen oder rechtswidrigen Eingriff bewerten.

Damit komme ich zu einer grundsätzlichen Frage: Wer entscheidet, wann die Interessen einer Demokratie schwer genug wiegen, um geheime Eingriffe in die Rechte anderer zu rechtfertigen? Der demokratische Charakter eines Staates ist keine garantier für legitimes Handeln.

Abschließende Worte

Demokratien brauchen Geheimdienste. Doch ihre Notwendigkeit rechtfertigt weder unbegrenzte Überwachung noch jegliche Form politischer Einflussnahme. Entscheidend ist, welche Ziele verfolgt werden, und wie.

„Democracy Dies in Darkness.“ Doch Demokratien brauchen auch Geheimnisse. Gefährlich wird die Dunkelheit erst dann, wenn nicht die Informationen, sondern die Verantwortung für ihre Beschaffung und Verwendung versteckt bleibt.

Bibliography

Azizi, A. (2024). Communism, Cold War, and the 1953 coup. International Journal of Middle East Studies, 56(2), 295–299

Dictionary.com. (n.d.). Covert action. In Dictionary.com.

Kniep, R., Ewert, L., Reyes, B. L., Tréguer, F., Cluskey, E. M., & Aradau, C. (2024). Towards democratic intelligence oversight: Limits, practices, struggles. Review of International Studies, 50(1), 209–229

Lyon, D. (2014). Surveillance, Snowden, and big data: Capacities, consequences, critique. Big Data & Society, 1(2)

United Nations. (1990). Case concerning the difference between New Zealand and France concerning the interpretation or application of two agreements, concluded on 9 July 1986 between the two states and which related to the problems arising from the Rainbow Warrior affair. Reports of International Arbitral Awards, 20, 215–284.

Privacy and civil Liberties Oversight Board Report on the Telephone Records program conducted under section 215 of the USA PATRIOT act and on the operations of the Foreign Intelligence Surveillance Court. (2014).

Farhi, P. (2017, February 24). The Washington Post’s new slogan turns out to be an old saying. The Washington Post